Haltung von Verbänden

Philologenverband RLP:

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 "Das freiwillige Hinausschieben des Ruhestandsbeginns sollte nicht weiter vom Vorhandensein eines dienstlichen Interesses abhängig gemacht werden."

http://www.philologenverband.de/index.php?id=7&tx_ttnews[tt_news]=116&cHash=c6cb7065a9ea3c15a77f2ab96af5a66a

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GEW, Bezirk Lüneburg:

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 http://www.gew-bvlueneburg.de/sbpr/Info-Dateien/2010%2001%20Info.pdf

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Hinausschieben der Altersgrenze

(...)

In der Regel stimmt der SBPR diesen Anträgen nicht

zu.

den SBPR so handeln lassen:

1. Die Altersgrenze von 65 Jahren trägt dem

Umstand Rechnung, dass die Kräfte im Alter

nachlassen. Angesichts der signifikant hohen

Frühpensionierungen im Schulbereich hat

dieser Umstand für Lehrkräfte besondere

Relevanz. Beantragen Lehrkräfte das Hinausschieben

der Altersgrenze, mag dem häufig

eine Selbstüberschätzung zugrunde liegen,

die gesundheitliche Probleme heraufbeschwören

kann.                                              (Das ist eine Frechheit! (Der Website-Betreiber))

2. Keine der beantragenden Lehrkräfte unterrichtet

ein Mangelfach. Dies zumindest

müsste eine Voraussetzung sein, um überhaupt

eine Zustimmung zur beantragten

Maßnahme in Erwägung ziehen zu können.

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Polizeigewerkschaft beim Polizeipräsidium

Karlsruhe

Bisher hatte man den Eindruck, die Polizisten seien die entschiedensten Gegner.

Irrtum!

http://www.dpolg-bw.de/orga/verbaende/nb/kv/ka/aktuelles/archiv2008/Info_18_08.pdf

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Bislang wurden Anträge zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit aufgrund der

Rechtslage des Landesbeamtengesetzes lt. eines Erlasses des Landespolizeipräsidiums

grundsätzlich abgelehnt. Mit Datum vom 31.07.2008 teilt das Innenministerium – LPP – den

Dienststellen nunmehr seine neue Auffassung mit. Vielleicht hat man im IM erkannt, dass

die grundsätzliche Ablehnung von freiwilligen Verlängerungsanträgen unmittelbar vor der

erwarteten „zwangsweisen“ und generellen Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Zuge

der Dienstrechtsreform die Verantwortlichen im LPP doch noch in Erklärungsnot bringen

könnte. Es ist nur schwer vermittelbar, dass die Landesregierung schon vor drei Jahren eine

gesetzliche Regelung zur freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit auch für die

Polizei geschaffen hat, das IM -LPP- diese Option aber per Erlass grundsätzlich nicht zulassen

wollte. Was aber soll die Verfahrensänderung so kurz vor der zu erwartenden neuerlichen

Gesetzesänderung?

(Wird fortgesetzt)